Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma HELMUT GERNET GMBH, Mannheim
Stand November 2006
Nachstehend unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Bestandteil
für alle schriftlichen und mündlich angeschlossenen Lieferverträge
sind: 1. Angebote.
Alle Angebote sind unverbindlich und
freibleibend, auch nach Annahme des Angebotes durch den Käufer.
Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine
Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir
berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten. 2.
Auftragsannahme.
Aufträge werden für uns erst dann bindend,
wenn sie von uns bestätigt sind. Die Lieferfristen beginnen nach
Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen
Unterlagen. Freigaben, sowie nach Eingang einer evtl. vereinbarten
Anzahlung. Erklärt der Käufer vor Durchführung der Fertigung der
Ware seinen Rücktritt vom Vertrag, so sind wir berechtigt, die
bereits angefallenen Kosten, z.B. für Reproarbeiten und
Druckstandskizzen zu berechnen. 3. Preise.
Den in unseren Angeboten genannten Preise
liegt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehende Kalkulation
zugrunde. Die Gültigkeit dieser Preise setzt eine unveränderte
Rohstoffsitation voraus. 4. Lieferung und
Lieferzeit.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des
Käufers, auch wennwir die Versandkosten tragen oder den Transport
selbst durchführen. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich. Die
Einhaltung der Lieferzeit setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und
eine ungestörte Rohstoffversorgung voraus. Höhere Gewalt, Krieg,
_Streik, Sturm, Feuer- und Wasserschäden verlängern die Lieferfrist.
Eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist beträgt 8 Wochen. Wir sind zu
Teillieferungen berechtigt.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Lieferzeiten und
Abnahmeterminen können wir spätestens 3 Monate nach
Auftragsbestätigung eine terminliche Festlegung über den
Liefertermin verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb
3 Wochen nicht nach, können wir eine zweiwöchige Nachfrist setzen.
Danach sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz zu verlangen. 5. Maß- und
Stückzahl-Toleranzen. Aus
produktionstechnischen Gründen sind geringe Grössen- und
Stärkentoleranzen nicht auszuschliessen und nicht zu beanstanden.
Bei Polyäthylen-Erzeugnissen gilt bei der über Luftstrom geblasene
Folie die vom Fachverband Verpackung und Beläge aufgestellten GKV
Prüf- und Bewertungsklausel 1992 für Poläthylen-Folien.
6. Mengenabweichungen.
Bei allen Sonderanfertigungen behalten wir
uns je nach Produkt, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20% der
bestellten Menge, unter Berechnung der tatsächlichen Menge, vor.
Zählfehler oder Auslesemängel bis 5% sind nicht ausgeschlossen und
geben kein Grund zur Beanstandung. 7.
Druck.
Für den Druck werden handelsübliche
Druckfarben verwendet. Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit,
Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen
werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuoncen, der Druckstellung und
des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer
nicht zur Reklamation. Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und
Folientaschen im Flexo- und Heissprägedruck können die Unebenheiten
der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses
führen; auch kann die Farbintensität bei grösseren Druckflächen
leichten Schwankungen unterliegen. Bei zwei- oder mehrfarbigen
Druckbildern sind Passaschwankungen bis zu 2 mm möglich. Der Käufer
haftet alleine für den Druckinhalt und die rechtlichen Folgen
daraus. 8. Mängelhaftung.
Wir gewährleisten vertragsmässige Güte und
Beschaffenheit der Ware. Ein Mangel an einer Ware berechtigt den
Käufer, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Eine Mängelrüge
muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach
Eintreffen der Ware, erfolgen. Der Käufer darf die Ware nicht unfrei
zurücksenden, ohne hierfür unser Einverständnis einzuholen. Wir
können nach unserer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder
Austausch der Ware beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist
der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Aufwendungsersatz- oder Schadenseresatzansprüche sind
ausgeschlossen. 9. Zahlungsbedingungen.
Sofern nichts anderes vereinbart, sind
unsere Rechnungen zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder
innerhalb 30 Tagen netto. Anderstlautende Bedingungen sind nur nach
vorheriger Vereinbarung mit uns gültig. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszins der EZB zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis
eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlich
von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen
bezahlt hat. Bei Weiterveräusserung tritt der Käufer sämtliche
Forderungen an uns ab. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf
es hierzu nicht. Auf unseren Wunsch hin hat der Käufer uns seinen
Kunden zu nennen. Auch hat der Käufer seinem Kunden mitzuteilen,
dass die Forderung auf uns übergegangen ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und
Leistungen ist Mannheim. Gerichtsstand ist Mannheim. Es gilt
ausschliesslich deutsches Recht. Das gesamte Rechtsverhältnis
zwischen dem Käufer und uns unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf. 12. Sonstige Bestimmungen.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht
getroffen. Änderungen bedürfen zu Ihrer Rechtwirksamkeit der
Schriftform. |